DSGVO hat bei vielen Mittelständlern einen schlechten Ruf. Der Eindruck: kompliziert, teuer, ständig am Anschlag und am Ende doch nicht rechtssicher. Die gute Nachricht: Eine DSGVO-konforme Website muss weder kompliziert noch unmodern sein. Die schlechte Nachricht: Viele Websites, die aktuell live sind, sind es trotzdem nicht.
Was DSGVO konkret von einer Firmenwebsite verlangt
Vier Grundpfeiler:
- Transparenz über die Datenverarbeitung. Besucher müssen wissen, welche Daten Sie sammeln, warum und wie lange Sie sie speichern. Das steht in der Datenschutzerklärung.
- Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung. Jede Datenerhebung braucht einen juristischen Anker: Einwilligung, Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse.
- Einwilligung, wo nötig. Tracking-Cookies, Marketing-Pixel und ähnliches brauchen eine aktive Zustimmung — deshalb die Cookie-Banner.
- Rechte der Betroffenen. Besucher können Auskunft verlangen, Löschung fordern, Widerspruch einlegen. Das muss in der Datenschutzerklärung stehen.
Das ist im Kern alles. Der Ärger beginnt erst, wenn Sie anfangen, Tracking-Tools zu nutzen, die eine Einwilligung brauchen — und dann einen komplizierten Cookie-Banner einsetzen müssen.
Cookie-Banner: Wann wirklich nötig
Ein Cookie-Banner ist nur dann rechtlich erforderlich, wenn Sie Technologien einsetzen, die eine Einwilligung brauchen. Dazu zählen:
- Google Analytics (auch in der Universal-Version)
- Facebook Pixel
- Hotjar, Clarity und andere Session-Recorder
- YouTube-Einbindungen mit Cookies
- Google Maps mit Cookie-Setting
- Google Fonts, wenn von Google-Servern geladen
Wenn Sie diese Tools NICHT einsetzen, brauchen Sie auch keinen Cookie-Banner. Punkt. Das ist für die meisten Mittelständler eine enorme Vereinfachung — und es spart gleichzeitig Ladezeit und UX-Komplikationen.
Unsere Empfehlung: Verzichten Sie auf Google Analytics. Die meisten Mittelständler nutzen die Daten ohnehin nicht aktiv, und der Rechts-Aufwand ist unverhältnismäßig hoch. Wenn Sie Besucherzahlen wirklich brauchen, gibt es datenschutzkonforme Alternativen wie Matomo (selbst gehostet) oder Plausible — beide ohne Cookie-Banner nutzbar.
Tracking und Analytics rechtssicher umsetzen
Wenn Sie Analytics trotzdem wollen, gibt es zwei saubere Wege:
Weg 1: Datenschutzkonforme Alternativen
Tools wie Plausible, Fathom oder Matomo (selbst gehostet) setzen keine Cookies und aggregieren Daten so, dass keine personenbezogenen Daten gespeichert werden. Sie können sie ohne Cookie-Banner einsetzen. Die Insights sind etwas weniger detailliert als bei Google Analytics, aber für die meisten Mittelständler völlig ausreichend.
Weg 2: Google Analytics mit Consent
Wenn Sie Google Analytics unbedingt brauchen, müssen Sie einen Consent-Banner einsetzen, der aktive Zustimmung einholt, bevor der Tracking-Code lädt. Das ist rechtlich machbar, aber aufwendig. Und: Nur ein Bruchteil der Besucher stimmt zu, das heißt, Ihre Daten sind ohnehin nur teilweise aussagekräftig.
Schriftarten, Karten, Videos: Worauf achten?
Drei typische Stolperfallen auf Firmenwebsites:
Google Fonts von Google-Servern: Wenn Sie Google Fonts über `fonts.googleapis.com` einbinden, wird bei jedem Seitenaufruf die IP-Adresse des Besuchers an Google übermittelt. Das ist datenschutzrechtlich heikel. Die Lösung: Laden Sie die Schriften lokal auf Ihren eigenen Server. Das ist technisch trivial und datenschutzrechtlich sauber.
Google Maps: Jede Google-Maps-Einbindung setzt Cookies und überträgt Daten. Alternativen: Einen statischen Kartenausschnitt als Bild einbinden oder OpenStreetMap nutzen. Beides ohne Einwilligungspflicht.
YouTube-Videos: Direkt eingebundene YouTube-Videos setzen Cookies, sobald die Seite lädt. Besser: YouTube im `youtube-nocookie.com`-Modus einbetten oder ein Click-to-Load-Prinzip verwenden.
Auftragsverarbeitungsverträge mit Hostern
Wenn Sie Ihre Website bei einem externen Hoster betreiben, verarbeiten Sie dort personenbezogene Daten von Besuchern. Das ist eine Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO — und dafür brauchen Sie einen AV-Vertrag mit dem Hoster. Bei seriösen deutschen Anbietern wie Netcup oder Hetzner ist der AV-Vertrag standardmäßig verfügbar und kann online abgeschlossen werden.
Wir hosten unsere Kunden-Websites bei Netcup in Deutschland. Der AV-Vertrag ist Teil unseres Hosting-Pakets und wird bei Vertragsabschluss automatisch mit abgeschlossen.
Unser Standard: kein Tracking ohne Consent
Alle unsere Websites sind standardmäßig DSGVO-konform gebaut, ohne dass Sie einen Cookie-Banner brauchen. Das bedeutet konkret:
- SSL-Verschlüsselung (Let's Encrypt)
- Schriftarten lokal eingebunden, nicht über Google-Server
- Kein Google Analytics, kein Facebook Pixel, kein Hotjar
- Statische Karte oder OpenStreetMap statt Google Maps
- Vollständiges Impressum und Datenschutzerklärung
- Kontaktformular mit Datenschutz-Checkbox
- AV-Vertrag mit dem Hoster
Das Ergebnis: Eine Website, die Sie rechtssicher betreiben können, ohne Besucher mit Cookie-Bannern zu belästigen. Und die gleichzeitig modern aussieht und schnell lädt — weil sie nicht von Marketing-Tools beschwert wird, die ohnehin niemand auswertet.